Journal: Notizen aus der Werkstatt
Auf dieser Seite
- Pyrrolizidinalkaloide in Beinwell, was gilt, was nicht
- „Ungestreckt" als Wortmarke, noch nicht angemeldet
- Deadheading im Juni
- Warum das Wort
- Kaliseife-Zulassung läuft im Dezember aus
- Wer macht sowas eigentlich schon?
- Werkzeugliste, was wir wirklich kaufen
- GPSR, was aufs Etikett muss
- Widerrufsrecht, 14 Tage, auch für Fermentate
- VerpackG, LUCID und das neue VerpackDG ab August
- Kleinunternehmer-Schwellen, neu seit 2025
- Warum wir nicht als Bio starten
- BVL-Mitteilungsverfahren, Zwischenstand
Notizen aus der Werkstatt
Unregelmäßig. Aber immer mit Datum, Charge und konkreter Beobachtung. Keine Marketing-Posts, keine Saison-Spams. Was im Betrieb wirklich passiert, steht hier.
Alle Einträge:
- Deadheading im Juni ·
- Warum das Wort ·
- GPSR, was aufs Etikett muss ·
- Widerrufsrecht, 14 Tage, auch für Fermentate ·
- VerpackG, LUCID und das neue VerpackDG ab August ·
- Kleinunternehmer-Schwellen, neu seit 2025 ·
- Warum wir nicht als Bio starten ·
- Kaliseife-Zulassung läuft im Dezember aus ·
- „Ungestreckt" als Wortmarke, noch nicht angemeldet ·
- Pyrrolizidinalkaloide in Beinwell ·
- Werkzeugliste, was wir wirklich kaufen ·
- BVL-Mitteilungsverfahren, Zwischenstand ·
- Wer macht sowas eigentlich schon? ·
Pyrrolizidinalkaloide in Beinwell, was gilt, was nicht
· Regulatorik
Beinwell enthält Pyrrolizidinalkaloide (PA), natürlich vorkommend in unterschiedlicher Konzentration. Die BfR-Empfehlung stützt sich auf das ALARA-Prinzip: so niedrig wie vernünftigerweise erreichbar, mit einem Orientierungswert von 0,007 µg 1,2-ungesättigter PA pro Kilogramm Körpergewicht und Tag, rund 0,42 µg täglich für einen 70-kg-Erwachsenen.
Die EU-Höchstgehaltsverordnung (EU) 2023/915 regelt PA in Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln (400 µg/kg in pflanzlichen NEM, 500 µg/kg bei Pollenprodukten). Die EMA-Monographie für pharmazeutische Beinwell-Präparate nennt 100 µg/Tag topisch, maximal 4–6 Wochen pro Jahr. Für den Gartenbereich, Pflanze düngt Pflanze, kein Kontakt zur menschlichen Haut und kein oraler Konsum, existiert kein spezifischer rechtlicher Grenzwert.
Sicherheitskette bei uns: Sorte Bocking 14 (niedrigster PA-Gehalt aller Symphytum-Arten), Pflichthinweis „nicht für den menschlichen Verzehr" auf dem Etikett, Handschuhe beim Verarbeiten, Abstand zu Gemüsepflanzen im Kleingarten wird empfohlen. Wir prüfen vor Launch, ob eine PA-Analyse der Erstcharge durch ein Drittlabor sinnvoll ist, Kosten gegen Aussagekraft abgewogen.
„Ungestreckt" als Wortmarke, noch nicht angemeldet
· Marke
Der Wortbestandteil „ungestreckt" ist in der deutschen Alltagssprache beschreibend für „nicht verdünnt", beispielsweise bei Spirituosen und Drogen. Das ist genau unser Punkt, und genau das Problem bei einer reinen Wortmarken-Anmeldung: Nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG können nicht-unterscheidungskräftige Wortmarken zurückgewiesen werden, nach Nr. 2 besteht zusätzlich ein Freihaltebedürfnis für rein beschreibende Angaben, Wettbewerber sollen „ungestreckt" weiter als Qualitätsmerkmal verwenden dürfen.
Eine erste DPMAregister-Recherche zeigt keinen konkurrierenden Eintrag in den relevanten Nizza-Klassen 1 (Düngemittel), 5 (Pflanzenschutz) oder 31 (Pflanzen und Samen). Vor Launch klären wir mit einer Kanzlei die realistischere Variante: Wort-Bild-Marke (Schriftzug plus eigenständiges Bildelement), die die Schutzhindernisse nach § 8 Abs. 2 durch die grafische Komponente überwindet. Bis dahin: rechtlich nur Domain plus Geschäftsbezeichnung, keine ®-Zeichen auf der Seite.
Deadheading im Juni
· Praxis
Im Garten heißt es schlicht Putzen. Die verblühten Blütenstände werden abgeschnitten, bevor die Pflanze Samen bildet. Nicht aus Schönheitsgründen, sondern aus Energiegründen: was in die Samenbildung geht, fehlt für den nächsten Austrieb. Wer im Juni Salbei, Schnittlauch oder Frauenmantel nicht schneidet, bekommt im August die Hälfte.
Im Englischen heißt das seit den siebziger Jahren deadheading. Der Begriff führt weiter als gedacht. Es gibt eine Community, die so heißt und die der Band in Bussen nachreiste, von San Rafael bis Oregon, Kräuter im Gepäck, wer will. Und es gibt eine Grundbewegung, die ältere Gärtner lautlos mitmachen: das Alte entfernen, damit das Neue Luft bekommt.
Die Gärtnerei-Literatur erklärt es technisch. Das Geduldstraining daneben erklärt niemand. Wer regelmäßig deadheadet, lernt, dass das Messer die Pflanze nicht verletzt, sondern entlastet. Was abgeschnitten wird, ist nicht der Verlust. Der Verlust wäre, es stehen zu lassen und den zweiten Flor zu verlieren.
Bei uns in Werdorf heißt die Regel: einmal pro Woche, immer mit der gleichen Schere, immer am gleichen Tag. Das Gerät bleibt trocken bis zum Herbst, die Klinge sauber. Wer sein Handwerk ernst nimmt, pflegt das Werkzeug mit. Wer streckt, vermutlich nicht.
Warum das Wort
· Marke
In der Gartenabteilung kostet ein Fläschchen Neem-Präparat vierzehn Euro. Dreißig Milliliter, neun von zehn Gramm davon sind Trägeröl, Emulgator, Duftkorrektur. Bezahlt wird für Flasche, Etikett und Lkw-Weg, nicht für die 0,3 Gramm Wirkstoff. Das ist kein Betrug, das ist Marktstandard. Aber es ist eine stille Entscheidung, die jeder mittrifft, der so etwas kauft.
Für das Gegenteil gibt es ein Wort: ungestreckt. In der Alltagssprache beschreibt es einen Ausgangsstoff vor der Verdünnung, einen Schnaps ohne Wasserzug, eine Farbe ohne Weißbeimischung, eine Substanz ohne Füllmittel. So füllen wir ab. Nichts davor. Nichts drauf. Nichts daneben.
Die Juristerei mag das Wort nicht besonders. Nach § 8 MarkenG sind rein beschreibende Angaben nicht als Wortmarke schutzfähig: Wettbewerber sollen „ungestreckt" weiter benutzen dürfen, wenn ihr Produkt die Beschreibung verdient. Für uns ist das keine Schwäche, sondern der Punkt. Wer das Wort führt, muss es einlösen. Wer streckt, fliegt an der eigenen Ansage auf.
Manche Wörter öffnen beim Aussprechen mehr als eine Tür. Wer nur die erste braucht, steht im Laden und bekommt, was draufsteht. Wer weiter geht, findet zwei Nachbarzimmer mit dem gleichen Grundriss. Gesucht haben wir diese Nachbarschaften nicht. Sie steckten im Wort, als wir es fanden, und wir lassen sie dort. Mehr braucht es nicht.
Kaliseife-Zulassung läuft im Dezember aus
· Regulatorik
Fettsäure-Kaliumsalze (C7–C20), im Alltag „Kaliseife", sind als Pflanzenschutzmittelwirkstoff nach VO (EG) 1107/2009 zugelassen. Die letzte Verlängerung durch Durchführungsverordnung (EU) 2024/2221 vom reicht bis . Das Erneuerungsverfahren für den darauf folgenden Zeitraum läuft bereits.
Relevant für uns: unser Launch-Fenster Kräuter-Schutz-Set fällt genau in die Umbruchsphase. Falls die Erneuerung fristgerecht erfolgt, läuft alles weiter. Falls sich das Verfahren verzögert, greift in der EU typischerweise eine Übergangsfrist für bestehende Produkte. Wir beobachten EUR-Lex wöchentlich und passen die Rezeptur notfalls auf einen zugelassenen Alternativwirkstoff an, Schmierseife ist nicht alternativlos.
Wer macht sowas eigentlich schon?
· Markt
Die Kategorie „Pflanzenstärkungsmittel nach § 45 PflSchG" ist nicht leer. Schacht vertreibt etwa PFLANZENARZT Rainfarn & Wermut Konzentrat als BVL-gelistetes Produkt; Neudorff, Solabiol und mehrere kleinere Hersteller sind im gleichen regulatorischen Rahmen aktiv. Das ist ein gutes Zeichen, die Kategorie funktioniert, die BVL-Mitteilung ist ein realer Weg.
Was uns unterscheidet: Unverdünnt statt Fertigmischung. Regional gewachsen statt globaler Einkauf. Chargen-dokumentierte Kleinstmengen statt industrieller Serien. Offene Kalkulation statt Preisliste. Keines dieser Dinge ist besser im Sinne von „wirkt mehr", jedes ist anders. Du entscheidest, ob das zu dir passt.
Werkzeugliste, was wir wirklich kaufen
· Werkstatt
Das komplette Produktions-Setup für Jahr eins, ohne Schnickschnack:
- pH-Meter
- Milwaukee MW102 PRO+ mit austauschbarer Elektrode, Genauigkeit ±0,02 pH · rund 70 €
- Gärballon 10 L im Polykorb
- mit Gummistopfen und Gärröhrchen · rund 25 € je Einheit, wir kaufen drei
- Dichtemesser / Aräometer
- für die Rohrzucker-Kontrolle · rund 10 €
- Lebensmittel-Waage 0,1 g
- für die genaue 3:1-Einwaage · rund 35 €
- Etikettendrucker
- Thermodruck, einfach · rund 80 €
- Edelstahl-Schöpflöffel, Sieb, Trichter
- aus der Großküche · zusammen rund 40 €
Summe Ausrüstung Jahr eins: rund 300 €. Verbrauchsmaterial (Gläser, Etiketten, Karton) kommt separat pro Charge. Das ist das Gegenteil der Verkaufsrhetorik mancher Gartenbau-Kurse („5 000 € Maschinen für den professionellen Start").
GPSR, was aufs Etikett muss
· Regulatorik
Die EU-Produktsicherheitsverordnung VO (EU) 2023/988 (General Product Safety Regulation) gilt seit unmittelbar. Sie löst die alte Produktsicherheitsrichtlinie 2001/95/EG ab und deckt jedes Verbraucherprodukt ab, das nicht durch eine Spezialrichtlinie geregelt ist, Pflanzenstärkungsmittel-Sets fallen darunter.
Was nach Art. 9 GPSR auf das Produkt oder die Verpackung muss: Hersteller-Name plus Postanschrift, mindestens ein elektronischer Kontaktweg (E-Mail oder URL), eine eindeutige Produkt-Kennung (Typ- plus Chargennummer), verständliche Anleitung und Sicherheitshinweise in Deutsch. Dazu führt der Hersteller eine interne Risikobewertung und hält die technischen Unterlagen zehn Jahre nach Inverkehrbringen vor (Art. 9 Abs. 2).
Tritt ein Vorfall auf, der die Gesundheit gefährdet, meldet der Hersteller binnen zwei Arbeitstagen über das Safety Business Gateway der EU-Kommission (Art. 20). Bei uns ist das unwahrscheinlich, Kaliseife und fermentierte Pflanzenauszüge sind seit Jahrzehnten eingesetzt ,, aber die Infrastruktur (Meldeformular, Ansprechperson, Rückrufkaskade) steht vor Versand des ersten Sets.
Widerrufsrecht, 14 Tage, auch für Fermentate
· Recht
Es gibt einen Ausnahmetatbestand in § 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB für schnell verderbliche Ware. Aus unserer Sicht interessant für frisch angesetzte Jauchen, nicht für stabile LAB-Paste im verschlossenen Glas mit 18 Monaten Haltbarkeit. Die Rechtsprechung ist streng: Ausnahmen sind eng auszulegen, die Beweislast liegt beim Händler.
Für uns bedeutet das: reguläre 14-Tage-Widerrufsbelehrung, Musterformular nach BGB Anlage 1, kein Trick-Haken. Wenn jemand das Set ungeöffnet zurückschickt, bekommt er den Kaufpreis plus Standardversand erstattet. Rücksendung auf Kosten des Käufers, klar kommuniziert vor Kaufabschluss.
Angeöffnete Gläser nehmen wir trotzdem zurück, als Kulanz, wenn der Grund plausibel ist (Geruch schlecht, Glas beschädigt). Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern die Grenze zwischen „regelkonform" und „anständig".
VerpackG, LUCID und das neue VerpackDG ab August
· Regulatorik
Das Verpackungsgesetz gilt ab dem ersten verkauften Set, ohne Kleinstmengen-Ausnahme. Wer in Deutschland an Privatkunden versendet, muss sich bei LUCID (Zentrale Stelle Verpackungsregister) registrieren, kostenlos, und die Verpackung bei einem dualen System lizenzieren. Bei unseren Mengen (Karton, PET-Sprühflasche, Papier-Etikett) liegt die jährliche Lizenz im niedrigen zweistelligen Bereich.
Ab gilt die EU-Verpackungsverordnung PPWR (VO (EU) 2025/40) direkt, flankiert vom neuen deutschen VerpackDG. LUCID und duale Lizenzierung bleiben. Neu ist vor allem die Konformitätserklärung nach Art. 39 PPWR: pro Verpackungstyp (Karton, PET-Sprühflasche, Glasbehälter) eine schriftliche Selbsterklärung, dass Material-, Recycling- und Minimierungsanforderungen erfüllt sind, fünf Jahre aufzubewahren. Zusätzlich ab : PFAS-Obergrenze 25 ppb je Stoff / 250 ppb gesamt in Lebensmittelkontakt-Verpackung, wir lassen uns vom Zulieferer schriftlich bestätigen.
Wir registrieren LUCID und schließen den dualen Vertrag , vor der ersten Testcharge, das ist das saubere Vorgehen, unabhängig vom Umsatzvolumen. Die Konformitätserklärungen erstellen wir parallel nach Vorlage (z. B. Lizenzero, Noventiz). Einheitliches Sortier-Label ist EU-weit erst um fällig, darauf warten wir.
Kleinunternehmer-Schwellen, neu seit 2025
· Steuern
Die alten Grenzen 22 000 € Vorjahresumsatz / 50 000 € Prognose gelten seit nicht mehr. Neu nach Umsetzung der EU-Richtlinie 2020/285:
- Vorjahr
- höchstens 25 000 € Umsatz
- Laufendes Jahr
- harte Grenze 100 000 €, bei Überschreitung endet der Status ab diesem Umsatz, nicht erst im Folgejahr
Für uns heißt das: so lange wir unter 25 000 € Jahresumsatz bleiben, rechnen wir ohne Umsatzsteuer. Unsere Plan-Umsätze Jahr 1 (unter 5 000 €) und Jahr 2 (unter 25 000 €) liegen deutlich darunter. Sobald die Grenze in Sicht ist, Jahr 3 oder später, wird umgestellt und Brutto-Preise auf den Etiketten neu gedruckt. Nicht früher, nicht aus Prinzip.
Warum wir nicht als Bio starten
· Werkstatt
Bio-Zertifizierung (Bioland, Demeter, Naturland) kostet in der Einstiegsvariante zwischen 400 und 1 200 € pro Jahr plus Audit-Aufwand. Sinnvoll wird das erst, wenn das Siegel mehr Umsatz bringt, als es kostet. Bei einem Jahresumsatz von 3 500 € im ersten Jahr ist das nicht der Fall.
Stattdessen: wir zeigen offen, woher jeder Rohstoff kommt, Bruder-Acker Werdorf, Brennnessel aus dem Lahn-Dill-Kreis mit Sammelgenehmigung, Kaliseife aus EU-Herstellung mit Zulassungsnummer. Transparenz ersetzt bis zum Umsatzsprung das Siegel. Danach prüfen wir erneut, welche Zertifizierung zur Produktlinie passt.
BVL-Mitteilungsverfahren, Zwischenstand
· Regulatorik
Die Mitteilung eines Pflanzenstärkungsmittels nach § 45 PflSchG läuft über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Braunschweig. Die Gebühr liegt nach BMELBGebV Nr. 13.4–13.7 (gültig seit ) zwischen 1 800 € und 3 500 €, abhängig vom Prüfaufwand. Das Produkt darf unmittelbar nach Eingang der Mitteilung in Verkehr gebracht werden, anders als bei Pflanzenschutzmittel-Zulassungen gibt es keine vorgelagerte Wartefrist.
Für uns heißt das: vor BVL-Mitteilung muss die Produktkalkulation die Einmal-Gebühr einpreisen (rund 2 € pro Set bei 1 000 Stück Erstauflage). Vorab-Beratung beim BVL wird empfohlen, eine halbe Stunde Telefonat spart oft eine komplette Nachbesserungsrunde. Wir werden den Antrag nicht vor Abschluss der ersten drei Testchargen (Sommer 2026) stellen, ohne Stabilitätsdaten kein tragfähiger Antrag.
Weitere Einträge folgen, sobald Testchargen starten (/). Ältere Einträge bleiben unverändert dokumentiert.